zivilverkehrsrecht

Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt, der vom Unfallgegner verschuldet wurde oder es ist nicht ganz klar, wer den Unfall verursacht hat? Und Sie wissen nun nicht, wie Sie sich zu verhalten haben, ob Sie selbst einen Gutachter beauftragen sollen, ob Sie alles selbst regeln oder lieber einen Anwalt nehmen sollen? Sie fragen sich, welche Ansprüche Ihnen bei Beschädigung Ihres Fahrzeugs zustehen, sog. Reparaturkostenfall, wie es ist mit einem Totalschadensfall? Und welche sonstigen Ansprüche Sie bei einem Unfall haben?

 

Das sind die üblichen Fragen, die die Betroffenen unmittelbar nach dem Unfall beschäftigen. Genau an dieser Stelle können wir Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung empfehlen, sich auf jeden Fall (ausser bei ganz kleinen Schäden, sog. Bagatellschäden an Ihrem Fahrzeug) sich zur Geltendmachung/Durchsetzung Ihrer Ansprüche anwaltlich vertreten zu lassen. Denn als Laie hat man oft nicht die Kenntnis seine Ansprüche richtig durchzusetzen, insb. wenn es neben den üblichen Reparaturkosten/Wiederbeschaffungs-kosten beim Totalschaden, um die weiteren Ansprüche geht.

 

Lassen Sie sich zudem vom angeblichen "Service" der gegnerischen Haftpflichtversicherung, für Sie den Schaden schnell und unkompliziert zu regeln, nicht verleiten. Sie haben, insbesondere wenn der Verkehrsunfall von der Gegenseite alleine verschuldet wurde, auf jeden Fall einen Anspruch auf volle Erstattung der bei Ihnen entstehenden Anwaltskosten durch die gegnerische Haftpflichtversicherung.

 

Im Bereich des Sachschadens regulieren wir für Sie kompetent und professionell insb. folgende Schadensersatzpositionen:

  • Ersatz der Reparaturkosten (entweder der sog. fiktiven Reparaturkosten, quasi auf Gutachtenbasis oder eben auf Basis einer Rechnung einer Fachwerkstatt)
  • Ersatz der Kosten der Widerbeschaffung eines Fahrzeugs bei einem Totalschaden
  • Ersatz der enstandenen Gutachterkosten
  • Ersatz von Mietwagenkosten oder wenn Sie keinen Mietwagen nehmen, der sog. Nutzungsausfallentschädigung
  • Ersatz einer sog. merkantilen Wertminderung, soweit ein solcher Anspruch entstanden ist
  • Klärung und Durchsetzung von weiteren Ansprüchen wie Abschlepp- und Bergungskosten, Standkosten, Ab- und Anmeldekosten etc.

Im Bereich des Personenschadens machen wir für Sie konsequent geltend die folgenden Schadensersatzpositionen:

  • Schmerzensgeldansprüche
  • sonstige Sachschäden (Beschädigung der Kleidung und evtl. Gegenstände im Fahrzeug),
  • ins. bei größeren Personenschäden Kosten für die Behandlungen (Heilungskosten)
  • Verdienstausfallansprüche
  • Erwerbsschaden wegen verzögertem Berufseintritt
  • Haushaltsführungsschaden
  • Vermehrte Bedürfnisse
  • Kapitalabfindung (Abschluss eines Abfindungsvergleichs mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung)
  • ggf. Schmerzensgeldrente
  • etc.

Wir betreuen Sie als Unfallbeteiligte sowohl in der außergerichtlichen als auch in der gerichtlichen Auseinandersetzung gegenüber Hapfpflichtversicherung, Unfallgegner etc.