immobilienrecht

Unter Immobilienrecht verstehen wir einzelne rechtliche Aspekte, die mit Immobilien zu tun haben. Hierbei denken wir vor allem an folgende Bereiche, wo wir Ihnen unsere Expertise anbieten können:

  • Immobilienkaufvertragsrecht, d. h. wir begleiten Sie beim Verkauf oder Kauf einer Immobilie (Haus, Eigentumswohnung, Grundstück, Gewerbeobjekt etc.), damit Sie vor der Unterschrift beim Notar auf die richtigen Punkte achten und hier keine Fehler machen. Wir können vor allem auf der Käuferseite dann auch auf etwaige Fehler bei der Immobilienfinanzierung hinweisen, in diesem Bereich unsere Beratung und Wissen aus praktischer Erfahrung anbieten, sofern hierzu Bedarf besteht.
  • Desweiteren sollte auch vor dem Kauf ein Blick in das Grundbuch geworfen werden. Denn diese gibt nicht nur Auskunft über die Lage und Größe des Grundstücks, sondern  auch etwaige Lasten und Beschränkungen – wie eine Grunddienstbarkeit – sind darin eingetragen. Zu denken ist aber auch an etwaige Baulasten, die in Baulastenverzeichnissen - d. h. ausserhalb des Grundbuchs - bei den zuständigen Baurechtsämtern geführt werden. Unter einer Baulast versteht man eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.
  • In diesem Zusammenhang entstehen auch Probleme nach dem Kauf, d. h. nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags, wie das bspw. der Käufer den Kaufpreis nicht bzw. nicht rechtzeitig bezahlt, dann Fragen zum Rücktritt vom Kaufvertrag im Raum stehen, aber auch einzelne, bekannte Mängel (z. B. Altlasten, Schimmel, sonstige bekannte Bauschäden) des Objekts bewusst (arglistig) vom Verkäufer verschwiegen wurden etc.
  • In diesem Bereich können, wenn auch eher selten, Fragen des Maklerrechts auftreten, wie, dass die Maklerprovision eine Erfolgsprovision ist, die der Makler nur verdient, wenn er erfolgreich vermittelt. Zu beachten sind hier aber auch ggf. Fragen des Widerrufsrechts und - was erst zum Ende des Jahres 2020 in Kraft treten wird - des Bestellerprinzips, wonach auch beim Immobilienkauf kurz gesagt derjenige bezahlt, der den Makler bestellt.
  • Aufgrund unserer internationalen Ausrichtung unterstützen und begleiten wir Sie auch bei einem etwaigen Immobilienkauf in der Türkei, von der Recherche bis zum endgültigen Kauf beim Grundbuchamt. So schützen Sie sich vor unangenehmen Überraschungen.