deutsch-türkisches recht

Als wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei vor allem im Deutsch-Türkischen Rechtsverkehr können wir Ihnen insbesondere in folgenden Bereichen rechtliche Beratung und Vertretung anbieten:

  • Forderungsbeitreibung in der Türkei über unsere Kooperationspartner, mit denen wir seit vielen Jahren vertrauensvoll zusammenarbeiten.
  • Anerkennung und Vollstreckung deutscher Titel jeglicher Art (Urteile, Vollstreckungsbescheide, notarielle Schuldanerkentnise, Grundschulbestellungsurkunden etc.) in der Türkei. Vor allem in diesem Bereich gilt es, im Vorfeld sich möglichst ein umfassendes Bild über die finanzielle Situation bzw. Vermögen (üblicherweise Immobilien) des Schuldners in der Türkei zu machen, um mit dem Mandanten die Möglichkeiten einer Vollstreckung in der Türkei zu erörtern. In diesem Bereich können wir auf eine langjährige Expertise und auf erfolgreiche Vollstreckungen verweisen.

          Zu unseren Mandanten gehören in diesem Bereich, neben Privatpersonen und Firmen, bspw. auch Insolvenzverwalter,                                 Steuerberater etc., die die Möglichkeiten einer Vollstreckung auf das Vermögen des Schuldners in der Türkei in Erwägung ziehen.

 

  • Gründung von Gesellschaften und Niederlassungen in der Türkei (Türkische Limited., Aktiengesellschaft etc.)
  • Lösung von international-privatrechtlichen Fragen
  • Allgemeine zivilrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit türkischem Zivilrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht etc.
  • Immobilienkauf in der Türkei: Wir unterstützen und begleiten Sie von der Recherche bis zum endgültigen Kauf beim Grundbuchamt. So schützen Sie sich vor unangenehmen Überraschungen.
  • Klärung von erbrechtlichen Fragen im Deutsch-Türkischen Rechtsverkehr. Hierzu bieten wir Ihnen insbesondere folgende Leistungen an:

> Grundbuch- und Nachlassrecherche in der Türkei

> ggf. Wertermittlung des Vermögens (meistens handelt es sich hierbei um Immobilien)

> Beantragung und Erteilung des Erbscheins zur Ermittlung der einzelnen Erben

> Teilung des Nachlasses, ggf. Auseinandersetzung mit den anderen Erben sowohl aussergerichtlich als auch gerichtlich

> Klärung/Zahlung der etwaig anfallenden Erbschaftssteuer bei den Steuerbehörden

> Übertragung (intikal) der Immobilien auf die Erben beim Grundbuchamt (Tapu Dairesi)

> auf Wunsch professionelle und seriöse Ermittlung des Verkehrswerts von Immobilien und Vermittlung von Maklern zwecks Vermarktung und Verkauf der Immobilie

> unser Anwalt wird Sie selbstverständlich auch beim Verkauf der Immobilie vor dem Grundbuchbeamten vertreten und auf Wunsch die gesamte Zahlungsabwicklung für Sie vornehmen

> Fragen im Zusammenhang von Testamenten, deren Wirksamkeit, ggf. Anfechtung etc.

 

Aufgrund meiner langjährigen praktischen Tätigkeit und Spezialisierung in diesem Bereich stehe ich Ihnen mit fundierter und kompetenter Erfahrung zur Seite. Meine Mandanten profitieren hierbei auch von meinen Kooperationen mit international ausgerichteten Anwaltskanzleien in der Türkei (İstanbul, Ankara, İzmir etc.), die über die vielen Jahre gewachsen sind. So habe ich die Möglichkeit, aus einer Hand den Rechtssuchenden in Deutschland die optimale Beratung und Vertretung anzubieten. Der Mandant hat damit, ohne selbst mühsam eine Anwaltskanzlei in der Türkei suchen zu müssen, hier vor Ort einen Ansprechpartner, der alles Notwendige in die Wege leitet und dem er vor allem vertrauen kann.

 

Zu erwähnen bleibt, dass über die langjährigen Kooperationen unserer Kanzlei die Kosten des Rechtsanwalts in der Türkei überschaubar bleiben.