Sie möchten in der Türkei investieren, etwa eine Gesellschaft gründen? Wir unterstützen Sie hierbei in Kooperation mit unseren Kollegen und Kolleginnen in der Türkei bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, der Wahl der passenden Gesellschaftsform, der Eintragung in das dortige Handelsregister bis hin zu sonstigen mit der Gesellschaftsgründung zusammenhängenden Fragen.
Ganz egal ob es sich hierbei um eine klassische türkische GmbH (Limited Company), ein Verbindungsbüro, eine Niederlassung oder Aktiengesellschaft handelt.
Wir greifen auf unser langjähriges Netzwerk von Anwälten und Steuerberatern zurück, die vor Ort langjährige Erfahrung auch bei den Behörden haben, um die Gründung Ihrer Gesellschaft für Sie möglichst schnell und unkompliziert durchzuführen.
Somit haben Sie auch nach der Gründung der Gesellschaft kompetente Ansprechpartner vor Ort, die Sie auch bei den steuerrechtlichen Fragen, in Personalfragen, bei der Führung Ihrer Buchhaltung etc. unterstützen. Quasi alles aus einer Hand.
Wir unterstützen Sie auch in arbeitsrechtlichen Fragen betreffend des türkischen Rechts und allgemein bei Vertragsgestaltung, bspw. wenn Sie Geschäftsführer, Angestellte etc. vor Ort einstellen.
Sprechen Sie uns an.