wohn- und GEWERBEMIETRecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Gewerberaummietrechts und des Wohnraummietrechts.

Auch in diesem Bereich profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung. Denn das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter ist leider nicht immer völlig unkompliziert. Immer wieder tauchen Probleme auf, die schnell für Verwirrung sorgen. Der Mietvertrag hilft auch nicht immer weiter und die Rechtsprechung mit ihren Urteilen ist nicht leicht zu verstehen.

Hier gilt es insbesondere zu beachten, dass der Vertragsfreiheit im Gewerberaummietrecht im Gegensatz zum Wohnraummietrecht, die doch sehr viele soziale Aspekte für die Mieterseite enthält, kaum Grenzen gesetzt sind. Denn der Gewerbemieter genießt nicht den Schutz der Wohnraumvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Dabei vertreten wir sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich die Interessen von Vermietern und Mietern sowie Verpächtern und Pächtern.

In diesem Bereich bieten wir Ihnen insbesondere folgende, in der Praxis häufig vorkommende, Leistungen an:

  • aussergerichtliche Vertretung des Vermieters oder des Mieters bei Ausspruch einer Kündigung, z. B. was oft vorkommt, wg. Zahlungsverzug
  • sodann gerichtliche Vertretung bei in der Regel folgenden Räumungsklagen 
  • Erstellung und Ausarbeitung von Mietverträgen, insb. Gewerbemietverträgen
  • hier insb. Klärung von Fragen zur Vertragsdauer, Verlängerungsoptionen und sonstigen zu beachtenden Klauseln im Gewerbemietvertrag, wobei es erfahrungsgemäß sinnvoll ist, bereits im Vorfeld, d. h. vor Unterzeichnung eines Gewerbemietvertrags, sich anwaltlich beraten zu lassen
  • diverse Fragen zu Kündigungsfristen sowohl im Wohn- als auch im Gewerbemietrecht
  • Überprüfung der Wirksamkeit von Mietverträgen bzw. einzelner Regelungen, insbesondere hinsichtlich AGB-relevanter Klauseln im Lichte der mietrechtlichen Rechtsprechung
  • Geltendmachung und Abwehr von Mietminderungsansprüchen
  • Durchsetzung von rückständigen Mietzinsforderungen sowie die Abwehr solcher Ansprüche
  • Durchsetzung und Abwehr Ihrer Ansprüche im Zusammenhang mit Mieterhöhungen